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    Eintrittspreise für das Hallenbad

    Onlineshop

    Ab sofort können Sie Eintrittskarten und mehr ganz bequem von zuhause oder unterwegs kaufen!

    In unserem neuen Online-Shop finden Sie:

    • Tageskarten für das Badevergnügen
    • Geldwertarmbänder zum Aufladen
    • Gutscheine zum Verschenken

    Einfach online auswählen, bezahlen und direkt nutzen.

    • Onlineshop

      Bäderbetriebe Rinteln GmbH

    Eintrittspreise

    Hallenbad Steinbergen
    Einzelkarten 
    Erwachsene3,00 €
    Kinder und Jugendliche2,00 €
    Schulbaden 
    In Begleitung eines Lehrers pro Schüler1,70 €          
    Schulen Extern1,90 €
    Vereine 
    In Begleitung einer Aufsichtsperson pro Teilnehmer2,00 €  
    Vereine Extern2,20 €                 
    zzgl. Hallennutzung Vereine/Schulen 
    je Stunde20,00 €      

     

    Geldwertkarten* (zzgl. 10 € Pfand/Band)

    WertRabatt von
    30,00 €                                           15 %
    80,00 €15%

    Nicht einlösbar bei Vereinsschwimmen, Schulbaden und Saisonkarten.

    Im Hallenbad Steinbergen ist aktuell nur Bargeldzahlung möglich, EC- Karten können nicht verwendet werden.

     

    * Eine Erstattung des Pfandbetrags von Karten, die vor Juni 2025 gekauft wurden, kann grundsätzlich nur gegen Vorlage des Kassenbons erfolgen. Ab der Saison 2025 wird der Pfandbetrag direkt auf dem Armband verbucht. 

     

     

    Preisübersicht

    1. Kinder bis zum Alter von 2 Jahren haben freien Eintritt
    2. Als Jugendlicher gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    3. Für Auszubildende, Schüler über 18 Jahre, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder an gleichzustellenden freiwilligen Diensten, Schwerbehinderten ab 50% MdE, Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger sowie Inhaber von Ehrenamtskarten gelten die jeweiligen Eintritte für Jugendliche. Bei den Saisonkarten für Familien wird von diesem Personenkreis ein Entgeld in Höhe von 150,00€ erhoben.
    4. Für Inhaber einer Jugendleiter-Card gelten die jeweiligen Eintritte für Jugendliche.
    5. Bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist grundsätzlich die Anspruchsgrundlage nachzuweisen.
    6. Freier oder ermäßigter Eintritt kann auch bei Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen sowie für Besuchergruppen aus Partnerstätten gewährt werden.